Besondere Leistungsfeststellung QA Muttersprache anstelle Englisch
27.06.2025 @ 08:30 - 10:30
Freitag, 27. Juni 2025
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben
Nur auf Antrag möglich:
Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen
und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen
sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte
Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf
Teilnahme am Leistungstest und an der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule
spätestens am 1. März 2025 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium
erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2024/2025 sind:
Donnerstag, 10. April 2025 (Leistungstest)
Freitag, 27. Juni 2025 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher
Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige
Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2024 bekannt
gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen,
soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten
konsularischen Unterricht) teilzunehmen.