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SUMMARY:Besondere Leistungsfeststellung QA Muttersprache anstelle Englisch
DESCRIPTION:Freitag\, 27. Juni 2025\nMuttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)\n120 Minuten Arbeitszeit\n(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)\nTeil A Textgebundenes Schreiben\nTeil B Impulsgesteuertes Schreiben \nNur auf Antrag möglich: \nBesondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache\nGemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den\nqualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher\nMuttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen\nund Schüler\, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum\nqualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten\, unterziehen\nsich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte\nGesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf\nTeilnahme am Leistungstest und an der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule\nspätestens am 1. März 2025 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium\nerstellt.\nPrüfungstermine im Schuljahr 2024/2025 sind:\nDonnerstag\, 10. April 2025 (Leistungstest)\nFreitag\, 27. Juni 2025 (Abschlussprüfung)\nTeilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher\nMuttersprache\, vorausgesetzt\, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige\nSprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2024 bekannt\ngegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen\,\nsoweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten\nkonsularischen Unterricht) teilzunehmen.
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